Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Beil. Nr. II. Zu g. 42 Abs. 6 der Verfügung. 
Oberamt 
Verzeichniß 
der für das Kalenderjahr ausgestellten Legitimationskarten 
für Handlungsreisende. 
) Legitimationskarten nach §. 44 a Abs. 1 der Gew. O. b) Gewerbelegitimationskarten der in . 44 a 
Abs. 6 der Gew.O. bezeichneten Art. c) Gewerbelegitimationskarten der in Nr. II. B. Z. 2 der 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1888 bezeichneten Art. 
  
  
  
  
1. 2 3. 4. 5. · 6. 7. 8. 9. 10. 
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1) Dient das Verzeichniß zugleich als Nedenrechnung zur Sportelrechnung (§. 18 der Ministerialverfügung vom 
12. Mei 1881 Neg. Bl. S. 358), so ist in der Rubrik 9 die erhobene Sportel und der Tag ihrer Vereinnahm- 
ung einzutragen, andernsalls die Seite der Sportelrechnung, auf welcher die angesetzie Sportel eingetragen ist. 
2) In der Nubrik 10 sfind besondere Notizen hinsichtlich der Perfönlichkeit des Reisenden, etwaige Vereinbarungen 
mit andern Behörden über Ausstellung einer gemeinsamen Legitimationskarte, die Zurücknahme einer Legitima- 
tionskarte oder die Untersagung des Geschäftsbetriebs (F. 44 Abs. 3 der Verfügung) u. dergl. vorzumceien.
	        
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