Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Bekanntmachung des Ministerinus des Innern, 
betreffend die Verleihnng der juristischen Persönlichkeit an den Verein für das Wohl der arbeitenden 
Alassen in Stntigart. Vom 2. November 18883. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 1. No- 
vember d. J. dem Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen in Stuttgart auf 
Grund der vorgelegten Statuten und unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juri- 
stische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 2. November 1883. 
Hölder. 
Versügung des Ministerinms des Kirchen- und SIchulweseus, 
betreffend eine Revision der organischen Letimmungen der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 
Vom 8. November 1883. 
Nachdem die mittelst der Ministerialverfügung vom 9. September 1865 (Reg. Blatt 
S. 395 ff.) bekannt gemachten, durch spätere Ministerialverfügungen theilweise modifi- 
zirten beziehungsweise ergänzten organischen Bestimmungen für die landwirthschaftliche 
Anstalt in Hohenheim einer durchgreifenden Revision unterworfen worden sind, werden, 
zufolge Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom heutigen Tage, 
in Nachstehendem neue organische Bestimmungen für die genannte Anstalt mit dem 
Aufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselben sofort in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart, den 8. November 1883. 
Geßler. 
Reue organische Bestimmungen für die landwirthschaftliche Anstalt 
in PFohenheim. 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
* 
Die landwirthschaftliche Anstalt in Hohenheim steht unmittelbar unter der Auf- 
sicht des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, welches bei technischen 
Fragen behufs seiner näheren Instruktion sich vorbehält, von den betreffenden Staats-
	        
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