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§. 82.
Die Versuchsstation bildet einen Bestandtheil der Gesammtanstalt und ist in admini-
strativer Beziehung, wie alle anderen Zweige der letzteren, der Anstaltsdirektion und
weiterhin dem Ministerium des Kirchen= und Schulweseus untergeordnet.
8. 83.
Die auszuführenden Untersuchungen und Bersuche sind hauptsächlich folgender Art:
1) Analysen von Düngmitteln mit Bezug auf die von der Versuchsstation ausgeübte
Kontrole des Düngerhandels in Württemberg,
2) Untersuchungen von Futtermitteln im Interesse der Praxis und auf den Wunsch
württembergischer Landwirthe,
3) desgleichen Untersuchungen von Bodenarten,
4) Begetationsversuche in Wasserkulturen und in verschiedenen Bodenarten,
5) Düngungsversuche auf den Feldern der Versuchsstation,
6) Fütterungsversuche mit landwirthschaftlichen Thieren.
S. 81.
Als Hilfsmittel für die Ausführung der Versuche dienen:
1) ein eigenes chemisches Laboratorium,
2) in den Boden eingemauerte Erdkästen für Studien über die Eigenschaften des
Bodens und über das Wachsthum der Pflanzen,
3) ein Gewächshaus für Vegetationsversuche,
4) ein besonderes Versuchsfeld,
5) Versuchsställe für Fütterungsversuche,
6) ein als Pferdedynamometer konstruirtes Göppelwerk.
Die Versuchsdirigenten, als welche der Professor der Agriculturchemie, einer
der Professoren der Landwirthschaft, und die Stationschemiker funktioniren, haben Alles,
was auf die Untersuchungen und Versuche, sowie deren Ausführung sich bezieht, gemein-
schaftlich zu berathen und zu beschließen, jedoch so, daß bei Stimmengleichheit dem Pro-
fessor der Agrikulturchemie die entscheidende Stimme zusteht.
8. 86.
Ueberhaupt ist unter den Versuchsdirigenten, als den eigentlichen Betriebsbeamten
der Versuchsstation, der Professor der Agrikulturchemie der Vorstand der letzteren,