Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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28. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 24. November 1883. 
Inhalt. 
Vekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Negierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1884. Vom 12. November 1883. — Verfügung der Ministerien der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und des Innern, betreffend die Vornahme 
der ersten Staatsprüsung im Maschinenfache. Vom 6. November 1883. — Verfügung der Ministerien der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und des Innern, betressend die Vornahme 
der zweiten Staalsprüfung im Maschinenfache. Vom 6. November 1883. 
  
  
  
Hekanntmachung des Justizministeriums, 
beireffend den Abonnementsyreis fär das Regierungeblatt und für das Reichsgesetzblatt 
auf das Kalenderjahr 1884. Vom 12. November 1883. 
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1884 des Negierungsblattes ist auf 3 / 
für das Exemplar festgesetzt worden, derjenige für das Reichsgesetzblatt beträgt 1 4 für 
das Exemplar; was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 12. November 1883. 
Faber. 
Versfügung der Ministerien der auswärtigen Augelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
und des Jnnern, 
bekreffend die Vornahme der ersten Staatsprüsung im Maschinensache. 
Vom 6. November 1883. 
Gemäß §. 18 der K. Verordnung vom 20. Mai 1883, betreffend die Staatsprüfungen 
im Maschinenfache, (Reg. Blatt S. 67 ff.) werden in Beziehung auf die Art und Weise
	        
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