Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Hievon sind die Mitglieder der Prüfungskommission in Kenntniß zu setzen und ist 
ihnen dabei eine tabellarische Uebersicht über die persönlichen Verhältnisse der Kandidaten 
mitzutheilen. 
8. 9. 
Die Referenten stellen in Gemeinschaft mit den Korreferenten die schriftlichen Fragen 
und Aufgaben in den ihnen zugewiesenen Fächern fest und übersenden dieselben (bevor 
sie an die Reihe kommen) versiegelt dem Vorstand der Prüfungskommission, welcher sie, 
falls er keinen Anstand findet, mit seinem Vidit versehen, gleichfalls versiegelt den Refe- 
renten zurückgibt oder zur Ablieferung an dieselben dem Sekretär zustellt. 
Der Kommissionsvorstand und die Referenten und Korreferenten, sowie der Sekretär 
und die etwaigen weiteren Kustoden, sind für die vollkommene Geheimhaltung der Prüfungs- 
aufgaben verantwortlich. 
8. 10. 
Die schriftliche beziehungsweise graphische Prüsung wird mit allen zu einer Prüfung 
vorgeladenen Kandidaten zugleich vorgenommen. 
Sie soll 9 Tage mit in der Regel 8 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen und zwar 
je einen halben Tag für praktische Geometrie, mechanische Wärmetheorie, chemische Tech- 
nologie und Dampftessel, je einen Tag für Elasticitätslehre, Baukonstruktionslehre und 
Baumaterialienkunde, mechanische Technologie und Werkzeugmaschinen, Eisenbahnoberbau 
und Bau eiserner Brücken, und drei Tage für Motoren und Transportmaschinen. 
Hinsichtlich des Maßes der Anforderungen bei der Prüfung ist der Umfang bestim- 
mend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände am Polytechnikum, gemäß dem 
Studienplane der Maschinenbau-Fachschule, behandelt werden. 
Das bei der Prüfung erforderliche Schreibpapier wird den Kandidaten im Prüfungs- 
lokal zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Materialien haben dieselben mitzubringen. 
S. 11. 
Die Fragen und Aufgaben für die schriftliche Prüfung werden je für einen halben 
Tag unmittelbar vor dem Beginn dieses Prüfungsabschnittes von dem Referenten oder 
im Falle der Verhinderung desselben von dem Korreferenten oder dem Kustos den ver- 
sammelten Kandidaten eröffnet und von letzteren sofort unter Aufsicht des Kustoden 
bearbeitet.
	        
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