Mechtspolizeiordnung. — 170 —
E. Nachlaß.
Worin besteht das Vermögen des Erblassers und welchen
Wert stellen die einzelnen Vermögensmassen dar?
a. Bewegliche Sachen:
b. Grundstücke und Gemarkungen derselben:
. Forderungen:
1. Wertpapiere und sonstige Vermögensrechte:
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Sind Nachlaßverbindlichkeiten vorhanden? und in welcher
Höhe?
29. Welches ist hiernach der Wert des reinen Nachlasses?
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a. Wie viele Ausfertigungen werden begehrt und für wen?
b. Welchem Zweck sollen dieselben dienen?
31.
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Wenn die Erteilung des Erbscheins nur zum Zwecke
der Verfügung über gewisse Gegenstände begehrt wird #),
welches ist der Wert dieser Gegenstände?
32. Welche Urkunden werden von den Antragstellern über-
geben?
Erschienene erklär ferner:
In Ansehung der von zu den Fragen 11, 12, 21, 22, 23 und 26 gegebenen Ant-
worten?) bereit, an Eidesstatt zu versichern, daß nichts
bekannt ist, was der Richtigkeit Angaben entgegensteht.
Vorstehende auf Seiten geschriebene Urkunde habe ich den Beteiligten vorgelesen,
worauf dieselben die Urkunde genehmigten und unterzeichnen.
*) R.P.K.G. § 30 Absab 3, N.P.O. § 216 Absatz 1.
") B.G.B. 2351 Absatz 1 Ziffer 3, 1, 5, 2355 (§8 2351 Abjaß 1, Zisser , 5), 2357 Absatz : Satz 1.