Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

417 
Feuerungseinrichtungen. Berichtigung der im Reg.Blatt von 1882 S. 431 ff. enthaltenen 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 23. November 1882, betreffend die Her- 
stellung von Feuerungseinrichtungen, vom 28. Dezember 1882. 2. 
Finanzgeseß für die Finanzperiode e— vom 8. Juni 1883. 121. 
Fleisch Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 19. April 1883. 339. 
Fleischsteuer s. Verbraucheabgaben. 
Flößerei s. Langholzflößerei. 
Flüssigkeitsmaße (. Aichwesen. 
Forstdienst s. Prüfungen. 
Forstliches Versuchswesen. Organisation desselben. Verfügung des Ministeriums des 
Kirchen= und Schulwesens vom 20. Februar 1883. 8. 
Frankreich. Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz 
an Werken der Literatur und Kunst vom 19. April 1883. Bekanntmachung der Ministerien 
der Justiz und des Innern vom 16. November 1883. 361. 
G. 
Gartenbau s. Pflanzen. 
Gebäranstalt. Erhöhung des Verpflegungsgelds für die Schwangern und Wöchnerinnen, welche 
gegen vollen Kostenersatz in die mit der Landeshebammenschule verbundene Gebäranstalt 
in Stuttgart aufgenommen werden. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, Abtheilung 
für die Staatskrankenanstalten, vom 6. August 1883. 200. 
Gebäudebrandschadensumlage für das Jahr 1884. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 28. November 1883. 400. 
Gebühren der örtlichen Einbringer und der Oberamtspfleger für die in den Art. 4 und 5 des Aus- 
führungegesetzes vom 20. März 1881 zum Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen vorgeschriebenen Verrichtungen. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 13. März 1883. 13. 
Aichgebühren bezüglich der selbstthäligen Registrirwaagen. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 5. Mai 1883. 59. 
Gebühren für die Prüfung landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe in der Prüfungs- 
anstalt in Hohenheim. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 
25. Oktober 1883. 217. 
Gebühren der Mitglieder der Musterungekommissionen beim Pferdeaushebungsgeschäft. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 5. Dezember 1883. 402. 
s. auch Prüfungen. 
Gestüte s. Pferdeaushebung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.