Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Feuerungseinrichtungen.  Berichtigung  der  im  Reg.Blatt  von  1882  S.  431  ff.  enthaltenen
Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  23.  November  1882,  betreffend  die  Herstellung
  von  Feuerungseinrichtungen,  vom  28.  Dezember  1882.  2.

Finanzgeseß  für  die  Finanzperiode  e—  vom  8.  Juni  1883.  121.

Fleisch  Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinen,  Schweinefleisch  und  Würsten  amerikanischen  Ursprungs.
Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  19.  April  1883.  339.

Fleischsteuer  s.  Verbraucheabgaben.

Flößerei  s.  Langholzflößerei.

Flüssigkeitsmaße  (.  Aichwesen.

Forstdienst  s.  Prüfungen.

Forstliches  Versuchswesen.  Organisation  desselben.  Verfügung  des  Ministeriums  des
Kirchen=  und  Schulwesens  vom  20.  Februar  1883.  8.

Frankreich.  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  über  den  Schutz
an  Werken  der  Literatur  und  Kunst  vom  19.  April  1883.  Bekanntmachung  der  Ministerien
der  Justiz  und  des  Innern  vom  16.  November  1883.  361.

G.

Gartenbau  s.  Pflanzen.

Gebäranstalt.  Erhöhung  des  Verpflegungsgelds  für  die  Schwangern  und  Wöchnerinnen,  welche
gegen  vollen  Kostenersatz  in  die  mit  der  Landeshebammenschule  verbundene  Gebäranstalt
in  Stuttgart  aufgenommen  werden.  Bekanntmachung  des  Medizinalkollegiums,  Abtheilung
für  die  Staatskrankenanstalten,  vom  6.  August  1883.  200.

Gebäudebrandschadensumlage  für  das  Jahr  1884.  Verfügung  des  Ministeriums  des
Innern  vom  28.  November  1883.  400.

Gebühren  der  örtlichen  Einbringer  und  der  Oberamtspfleger  für  die  in  den  Art.  4  und  5  des  Ausführungegesetzes
  vom  20.  März  1881  zum  Reichsgesetz  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung
von  Viehseuchen  vorgeschriebenen  Verrichtungen.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  13.  März  1883.  13.

Aichgebühren  bezüglich  der  selbstthäligen  Registrirwaagen.  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  5.  Mai  1883.  59.

Gebühren  für  die  Prüfung  landwirthschaftlicher  Maschinen  und  Geräthe  in  der  Prüfungsanstalt
  in  Hohenheim.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom
25.  Oktober  1883.  217.

Gebühren  der  Mitglieder  der  Musterungekommissionen  beim  Pferdeaushebungsgeschäft.
Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  5.  Dezember  1883.  402.

s.  auch  Prüfungen.

Gestüte  s.  Pferdeaushebung.