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schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind: deß-
gleichen der provisorisch berechtigten Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 21. Mai 1883.
Hölder. Wundt.
Bekanutmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugzzissen über
die wissenschaftliche Besahigung für den einjährigefreiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehraustalten zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des S. 90 Th. J. der Wehrordnung vom
28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
A. Lehraustalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Besähigung ersorderlich it.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. 11. das Gymnasium zu Lych,
vinz O 12. . Memiel,
Provinz Ostpreußen. 13.4 4% . Ne
1. Das Eymnastun zu Allenstein, -
14. Rössel,
2 Bartenstein, 15. 3 . Tisstt
3. - -Braunsbekg, «
4. · -Gutubinnen, : Provinz Westpreußen
5 Hohenstein, 16 Das Enmnafiun zu Conitz,
6 Justerburg (verbunden 17. Cmm,
mil dem Neal-Gymnasium das.), 18. gonigliche Gymnasium zu Danzig,
7. . Altsladtische Gymmasium zu Königsberg 19. . Städtische Gymnasium daselbst,
i. Ostpr. 20..Gymmasium zu Deutsch-Krone,
8. Friedrichs-Kollegium daselbst, 21. -· Elbing.
9. . Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 22. . Graudenz,
10. Wilhelms-Gymnasium daselbst, 23. ". Marienburg,