Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 8. Februar 1884. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Knapp- 
Pott'sche Stiftung in Stuttgart. Vom 3. Februar 1884. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betrefsend die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeyst, Königreich der Niederlande. Vom 24. Januar 1884. 
— Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung des Wohnsitzes zweier Umgeldskom- 
missariate. Vom 831. Januar 1884. 
  
Gekanntmachung des Instizministeriums, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Knapp-pott'sche Stistung in Stuttgart. 
Vom 3. Februar 1884. 
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs haben Seine Königliche 
Hoheit der Prinz Wilhelm am 1. Februar l. J. der von dem verstorbenen Studien- 
rathsdirektor Dr. Hermann von Knapp in Stuttgart und seiner Gattin, Emilie von 
Knapp geborenen Pott, unter dem Namen „Knapp-Pott'sche Stiftung“ durch ge- 
meinschaftliche letztwillige Verfügung errichteten, zu Bildungskostenbeiträgen und Pensionen 
an die Angehörigen der genußberechtigten Familien bestimmten Stiftung, welche ihren 
Sitz in Stuttgart hat, auf den Grund der vorgelegten Stiftungsurkunde und der 
vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit 
gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 3. Februar 1884. 
Faber.
	        
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