Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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haben.  Ausnahmsweise  können  von  dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten
Postpraktikanten  I.  Klasse,  welche  bei  der  niederen  Post=  und  Telegraphendienstprüfung
das  Zeugniß  erster  Klasse  erlangt  haben,  sowie  Eisenbahnpraktikanten  I.  Klasse,  welche
bei  der  niederen  Eisenbahndienstprüfung  das  Zeugniß  erster  Klasse  erlangt  haben,  auf
ihr  Ansuchen  als  Postreferendäre  II.  Klasse  bestellt  werden.

Die  Postreferendäre  II.  Klasse  stehen  im  Verhältniß  von  im  Staatsdienst  beschäftigten
Personen  (Beamtengesetz  Art.  118)  und  werden,  wofern  sie  nicht  schon  einen  Diensteid
abgelegt  haben,  beeidigt.  Sie  genießen  hinsichtlich  ihrer  Dienstleistungen  amtlichen  Glauben.

8.  11.

Die  Postreferendäre  II.  Klasse  haben  behufs  ihrer  entsprechenden  praktischen  Ausbildung
  ein  Jahr  lang  bei  der  Generaldirektion  der  Posten  und  Telegraphen  Probedienste
  zu  leisten.

Die  näheren  Vorschriften  über  die  Art  der  Beschäftigung,  die  Ausbildung  und  die
diätarische  Verwendung  der  Postreferendäre  II.  Klasse  werden  durch  das  Ministerium
der  auswärtigen  Angelegenheiten  erlassen.

B.  Höhere  Post=  und  Telegraphendienstprüfung.
8.  12.

Gegenstände  der  höheren  Post-  und  Telegraphendienstprüfung  sind:
1)  Volkswirthschaftslehre  und  Volkswirthschaftspflege  in  ihren  Grundzügen,  sowie
in  ihrer  besonderen  Anwendung  auf  Urproduktion,  Handel,  Gewerbefleiß,  Verkehrsmittel
  und  Münzwesen;
die  Hauptgrundsätze  des  deutschen  und  württembergischen  Staats=  und  Verwaltungsrechts,
  insbesondere  in  Beziehung  auf  das  Verkehrswesen;
die  Hauptgrundsätze  des  in  Württemberg  geltenden  Privatrechts,  insbesondere  die
für  die  Post=  und  Telegraphenverwaltung  wichtigen  Lehren  des  Sachenrechts  und  des
Obligationen-,  Handels=  und  Wechselrechts;  die  Hauptgrundsätze  des  Civilprozesses;
4)  die  Hauptgrundsätze  des  Strafrechts  und  des  Strafverfahrens;
5)  Entwicklung  und  Statistik  der  Posten  und  Telegraphen,  vornemlich  in  Deutschland;

Kenntniß  der  Herstellung  und  Unterhaltung  der  Postbetriebsmittel,  der  wichtigsten

technischen  Grundsätze  über  Telegraphenbau  und  Telegraphenunterhaltung,  Tele-3