Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Anlage. 
Journalseite: 
Schiffsattest. 
den 
Das der " zu 
.- hölzerncSegelfchlss . 
gehörige 8 Dampfschif genannt: 
nach den #cschein vom —s von einer Ladungsfähigkeit von Ctr. 
ist von der unterzeichneten Schiffsuntersuchungskommission in allen Theilen und Zubehörungen 
untersucht und in ihr Schiffsverzeichniß unter Nro . eingetragen, mit der zulässigen 
tiefsten Einsenkung im beladenen Zustande in nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet, sowie 
mit der im folgenden Verzeichnisse angeführten Ausrüstung und Bemannung versehen und für 
Neckarschifffahrt in der Ausdehnung von 
bis....................., . 
für tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieses Attestes darf dieses Fahrzeug zur Neckarschifffahrt so lange benutzt 
werden, als es sich im erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Veränderung oder 
Ausbesserung vorgenommen wird, als welche die Erneuerung von Inhölzern oder Rippen des 
Schiffs anzusehen ist. 
Heilbronn, den len 
Die Schiffsuntersuchungskommission: 
(L. S.)
	        
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