Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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. Die Handelsschule des 
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b. Privat-Lehranstalten. + 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Westpreußen. 
Die Handels-Akademie zu Danzig. 
Provinz Brandenburg. 
Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, 
das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher 
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. 
Provinz Posen. 
Das Pädagogium des Io#r. Beheim Schwarzbach 
zu Ostrowo bei Filehne. 
Provinz Schlesien. 
Dr. Steinhaus zu 
Breslau, 
. das Pädagogium zu Niesly. 
II. Königreich Bayern. 
. Das Real-Lehr-Institut von Anion Alfons 
Bertololy und Valentin Trautmann zu. 
Frankenthal (Pfalz), 
die Handelsschule von Josef Damm zu Markt- 
breit a. Main. 
III. Königreich Sachsen. 
Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs- 
Anstalt von Böhme zu Dresden, 
das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und 
P. Th. Schumann (früher Gelinek-Körner- 
sches Naal-Instituh daselbst!), 
  
Z. das Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher 
Käuffer) daselbst. 
IV. Königreich Wuirttemberg. 
f. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart, 
1#2. -Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher 
(Institut Rauscher) daselbst. 
V. Großherzogthum Baden. 
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (ver- 
bunden mit der höheren Bürgerschule daselbst). 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu 
Braunschweig, 
12. . Jakobson-Schule zu Seesen. 
VII. Herzogthum Auhalt. 
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des 
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und 
die (1) lateinlosen Parallelklassen dieses 
Instituts. 
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VIII. Fürstenth 
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes varo 
zu Keilhau. 
IX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
1Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher 
von Großheim) zu Lübeck. 
ne 
) Die unter diese Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6.), 
dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl- 
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist. 
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
	        
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