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. Die Handelsschule des
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b. Privat-Lehranstalten. +
I. Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen.
Die Handels-Akademie zu Danzig.
Provinz Brandenburg.
Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin,
das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen.
Das Pädagogium des Io#r. Beheim Schwarzbach
zu Ostrowo bei Filehne.
Provinz Schlesien.
Dr. Steinhaus zu
Breslau,
. das Pädagogium zu Niesly.
II. Königreich Bayern.
. Das Real-Lehr-Institut von Anion Alfons
Bertololy und Valentin Trautmann zu.
Frankenthal (Pfalz),
die Handelsschule von Josef Damm zu Markt-
breit a. Main.
III. Königreich Sachsen.
Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-
Anstalt von Böhme zu Dresden,
das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und
P. Th. Schumann (früher Gelinek-Körner-
sches Naal-Instituh daselbst!),
Z. das Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher
Käuffer) daselbst.
IV. Königreich Wuirttemberg.
f. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart,
1#2. -Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher
(Institut Rauscher) daselbst.
V. Großherzogthum Baden.
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (ver-
bunden mit der höheren Bürgerschule daselbst).
VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
12. . Jakobson-Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Auhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und
die (1) lateinlosen Parallelklassen dieses
Instituts.
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VIII. Fürstenth
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes varo
zu Keilhau.
IX. Freie und Hansestadt Lübeck.
1Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
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) Die unter diese Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6.),
dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl-
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist.
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.