Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Belehrung 
über 
die BReblauskrankheit. 
Anlage II. 
1. Bie Perbreitung der Reblauskrantheit. 
Im Jahre 1865 wurde man in Südfrankreich an einigen Stellen im Rhonethal 
auf ein auffallendes Zurückgehen von Weinstöcken aufmerksam und fand an deren Wurzeln 
in größerer Menge ein kleines Insekt, welchem der Name Reblaus (Wurzellaus, Neb- 
wurzellaus), Phylloxera vastatrix, beigelegt wurde. Dieses überaus schädliche Insekt, 
welches wahrscheinlich durch Reben aus Amerika nach Europa eingeschleppt wurde, ver- 
breitete sich in Südfrankreich außerordentlich rasch, so daß nach amtlichen Berichten 
bis zu Ende des Jahres 1883 die Reblauskrankheit auf einem Flächenraum von 
1501715 Hektaren verbreitet war, wovon 859 352 Hektar zerstört und 642 363 Hektar 
mehr oder weniger krank sind. Welche Verbreitung die Krankheit in Frankreich gewonnen 
hat, wird am besten klar, wenn man sich vergegenwärtigt, daß das ganze Weinbergareal 
in Deutschland ca. 150 000 Hektar und in Württemberg ca. 25000 Hektar umfaßt. 
In Oesterreich wurde die Reblaus zuerst im Jahr 1872 in Klosterneuburg bei Wien 
aufgefunden; bis Ende Oktober 1883 waren 611 Hektar von ihr befallen. Sie ist ferner 
in Ungarn, dem südlichen Rußland, Italien, der Schweiz, Spanien und Portugal mehr 
oder weniger stark aufgetreten, und auch in Deutschland sind an verschiedenen Orten 
Reblausherde entdeckt worden, insbesondere in den Jahren 1881 bis 1884 in Weinbergen 
im Ahrthal, auf dem linken Rheinufer zwischen Koblenz und Bonn, und in den Jahren 
1884 und 1885 in Weinbergen bei Linz auf dem rechten Rheinufer, im Kreise Neuwied 
gelegen. 
Wenn unn auch in Deutschland das Insekt sich nach den bisherigen Beobachtungen 
nicht so rasch verbreitet und seine Zerstörungskraft eine geringere zu sein scheint, als in 
Frankreich, so ist doch auch für den deutschen und unseren württembergischen Weinbau 
die durch dasselbe drohende Gefahr eine große. Unser Weinbau steht ja im Wesentlichen 
überhaupt an der Grenze, wo er durch jede dauernde Verminderung des Herbsterträgnisses 
und durch jede öfter wiederkehrende Erhöhung der Ausgaben unrentabel gemacht wird.
	        
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