Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

396

der  hiedurch  entstandene  Mehraufwand  vergütet,  in  allen  anderen  Fällen  wird  eine  Gebühr
von  15  K  für  jeden  zurückgelegten  Kilometer  vergütet,  wobei  Bruchtheile  eines  solchen
gleich  einem  vollen  Kilometer  in  Berechnung  genommen  werden.

Die  Anrechnungen  sind  von  der  den  Lohn  oder  Gehalt  des  Betreffenden  zahlenden
Behörde  bei  der  K.  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  zur  Zahlungsanweisung  einzureichen.


Stuttgart,  den  22.  September  1885.
Mittnacht.

Regulativ,  betreffend  die  Wahl  der  für  die  Unfallversicherung  im  Geschäftsbereiche  der  Post=  und
Telegraphenverwaltung  aufzustellenden  Vertreter  der  Arbeiter  und  der  Beisitzer  des
Schiedsgerichts,  sowie  die  denselben  zu  gewährenden  Vergütungssätze.

Vom  22.  September  1885.

8.  1.

Zum  Zwecke  der  Wahl  von  Beisitzern  zum  Schiedsgericht,  der  Begutachtung  der  zu
erlassenden  Vorschriften  über  das  von  den  versicherten  Arbeitern  und  Betriebsbeamten
zur  Verhütung  von  Unfällen  zu  beobachtende  Verhalten,  und  der  Theilnahme  an  der  Wahl
zweier  nichtständiger  Mitglieder  des  Reichsversicherungsamtes  werden  für  den  Geschäftsbereich
  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  10  Vertreter  der  Arbeiter  und  für  jeden
dieser  Vertreter  ein  erster  und  ein  zweiter  Ersatzmann  gewählt.

8.  2.

Für  die  Wahl  der  Arbeitervertreter  werden  folgende  9  Wahlbezirke  gebildet:

1)  der  Stadtdirektionsbezirk  Stuttgart;

2)  die  Oberämter  Backnang,  Böblingen,  Cannstatt,  Eßlingen,  Leonberg,  Marbach,
Stuttgart  (Amt)  und  Waiblingen;  «

3)  die  Oberämter  Besigheim,  Brackenheim,  Heilbronn,  Ludwigsburg,  Maulbronn,
Neckarsulm,  Vaihingen  und  Weinsberg;

4)  die  Oberämter  Calw,  Herrenberg,  Nagold,  Neuenbürg,  Nürtingen,  Reutlingen,
Tübingen  und  Urach;