Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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M . 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 25. Februar 1886. 
Inhalt. 
Verftgung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend 
die Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Unterbediensteten des äußeren Eisenbahnbetriebsdiensts. 
Vom 9. Februar 1886. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend einen 
Nachtrag zu der Bekanntmachung des Reichslanzler vom 31. Dezember v. Is., betreffend Aenderungen der 
Landweßrbes, rkeeintheilung. Vom 6. Februar 1886. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend 
die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Jubiläumsstiftung des Schwäbischen Merkurs in Stuttgart. 
Vom 15. Februar 1886. 
  
  
  
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die vorschriften über die Ausbildung und Prüfung 
der Unterbediensteten des äußeren Eisenbahnbetriebsdiensts. 
Vom 9. Februar 1886. 
Bezüglich der Ausbildung und Prüfung der Unterbediensteten des äußeren Eisen- 
bahnbetriebsdiensts wird in Ausführung der von dem Bundesrath über die Befähigung 
von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern beschlossenen Bestimmungen (zu vergl. die 
Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 12. Juni 1878, Reg. Blatt S. 174, und vom 
17. Mai 1881, Reg. Blatt S. 368) Folgendes verfügt: 
I. Ausbildung. 
S. 1. 
Die Ausbildungs= und Probezeit wird in nachstehender Weise festgesetzt: 
Es ist erforderlich 
1) für Portiers 
dreimonatliche Beschäftigung im Portierdienst;
	        
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