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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend das Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst berechtigt find; —
desgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten.
Vom 27. April 1886.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu Nr. 16 des Central-
blattes für das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 13. April 1886, betreffend
das Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst berechtigt sind;
— desgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 27. April 1886.
Hölder. Steinheil.
Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt find.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einfährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Besähigung erforderlich ist.
a. Gymnasten.
.. 3. das Gymnasium zu Braunsberg,
I. Königreich Preußen. 4. T . Gumdinnen,
Provinz Ostpreußen. 5. „D Hohenstein,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 6. Oü Insterburg (verbunden mit
2. - -Baktenstein, dem Real-Gymnasium daselbst,