Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

14 
I. Für Portiers. 
1) Kenntniß des Rechnens mit den vier Spezies, sowie Fähigkeit, über einen dienst- 
lichen Vorgang eine verständliche schriftliche Anzeige zu machen; 
2) Kenntniß 
a. des Bahnpolizei= und des Betriebsreglements, soweit dieselben den Dienst- 
kreis des Portiers betreffen, 
b. der Dienstanweisung für die Bahnhofportiers und der Gepäckträgerordnung, 
. der Eisenbahngeographie, soweit dieselbe für den Lokal= und Nachbarverkehr 
der württembergischen Bahn erforderlich ist, 
d. der Bestimmungen über die Behandlung gefundener Gegenstände und über 
die Aufbewahrung von Handgepäck, 
e. der verschiedenen Arten von Personenbilleten und Freifahrtlegitimationen, 
der reglementarischen Vorschriften über die Beförderung von Personen, 
l. des jeweiligen Fahrplans der die betreffende Station berührenden Züge und 
ihrer Anschlüsse an die Züge der Nachbarbahnen, 
g. der für die Ankunft und Abfahrt der Züge vorgeschriebenen Signale. 
II. Für Brenser. 
1) Kenntniß des Rechnens mit den vier Spezies; 
2) Kenntniß der beim Eisenbahnbetrieb vorkommenden Gattungen von Wagen und 
ihrer einzelnen Theile, insbesondere der Kuppelungs-, Brems-, Schmier= und Thür- 
verschlußvorrichtungen, sowie der Konstruktion und Behandlungsweise derselben; 
3) Kenntniß der Bestimmungen des Bahnpolizeireglements und der Fahrdienstvor- 
schriften, soweit dieselben den Dienstkreis der Bremser betreffen, sowie der Signal- 
ordnung; 
4) Kenntniß der Dienstanweisung für Bremser und Güterschaffner, sowie derjenigen 
für die Bahn-, Stations= und Weichenwärter; 
5) Kenntniß der Eigenthumsmerkmale der eigenen, sowie der fremden Wagen. 
III. Für Güterschaffner. 
Außer den unter II, Ziff. 1 bis 5 bezeichneten Kenntnissen: 
6) Bekanntschaft mit dem Inhalt der Dienstanweisung für Kondukteure in Bezug auf 
den Güterdienst.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.