Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Basler Lebensversicherungsgesellschaft in GLafel. 
Vom 10. Mai 1886. 
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs haben Seine König- 
liche Hoheit der Prinz Wilhelm am 7. Mai d. J. die vermöge Höchster Ent- 
schließung vom 14. Juni 1866 (Reg. Blatt S. 198) zum Betrieb der Lebens= und 
Rentenversicherung im Königreich Württemberg zugelassene Basler Lebensversicherungs- 
gesellschaft in Basel zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs auf die Einzelunfallver: 
sicherung im diesseitigen Staatsgebiet in stets widerruflicher Weise gnädigst ermächtigt, 
was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 10. Mai 1886. 
Hölder. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Verein für die Herberge zur Heimath 
in Ulm. Vom 15. Mai 1886. 
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs haben Seine Königliche 
Hoheit der Prinz Wilhelm am 14. d. M. dem Verein für die Herberge zur Heimath 
in Ulm auf Grund der vorgelegten Statuten und unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter 
die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 15. Mai 1886. 
Hölder. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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