Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Hekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,

betreffend  die  Basler  Lebensversicherungsgesellschaft  in  GLafel.
Vom  10.  Mai  1886.

Im  Vollmachtsnamen  Seiner  Majestät  des  Königs  haben  Seine  Königliche
  Hoheit  der  Prinz  Wilhelm  am  7.  Mai  d.  J.  die  vermöge  Höchster  Entschließung
  vom  14.  Juni  1866  (Reg.  Blatt  S.  198)  zum  Betrieb  der  Lebens=  und
Rentenversicherung  im  Königreich  Württemberg  zugelassene  Basler  Lebensversicherungsgesellschaft
  in  Basel  zur  Ausdehnung  ihres  Geschäftsbetriebs  auf  die  Einzelunfallver:
sicherung  im  diesseitigen  Staatsgebiet  in  stets  widerruflicher  Weise  gnädigst  ermächtigt,
was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart,  den  10.  Mai  1886.
Hölder.

Lekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  persönlichkeit  an  den  Verein  für  die  Herberge  zur  Heimath
in  Ulm.  Vom  15.  Mai  1886.

Im  Vollmachtsnamen  Seiner  Majestät  des  Königs  haben  Seine  Königliche
Hoheit  der  Prinz  Wilhelm  am  14.  d.  M.  dem  Verein  für  die  Herberge  zur  Heimath
in  Ulm  auf  Grund  der  vorgelegten  Statuten  und  unter  dem  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter
die  juristische  Persönlichkeit  gnädigst  verliehen.

Stuttgart,  den  15.  Mai  1886.
Hölder.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).