Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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M 18. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 5. Juli 1886. 
  
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die organischen Bestimmungen 
der Centralstelle für die Landwirthschaft und das Statut des landwirthschaftlichen Vereins. Vom 1. Juli 188 
  
versügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die organischen gestimmungen der Tentralstelle für die Landwirthschaft 
und das Statut des landwirthschaftlichen Vereins. 
Vom 1. Juli 1886. 
Anläßlich der Ausführung des Art. 18 des Feldbereinigungsgesetzes vom 30. März 1886 
(Reg. Blatt S. 111) haben Seine Königliche Majestät nach Vernehmung des Staats- 
ministeriums durch Höchste Entschließung vom 30. Juni d. J. eine erweiterte Organisation 
der Centralstelle für die Landwirthschaft mit den dadurch bedingten Ergänzungen der 
organischen Bestimmungen der letzteren vom 12. April 1877 (Reg. Blatt S. 37) gnädigst 
zu genehmigen geruht. 
In der nachstehenden neuen Fassung werden diese Bestimmungen zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Denselben ist das Statut des landwirthschaftlichen Vereins vom 12. April 1877 in. 
der dem dermaligen Stande der Gauverbandseintheilung entsprechenden Fassung beigefügt. 
Die Verfügung vom 12. April 1877 wird dura# gegenwärtige Verfügung ersetzt. 
Stuttgart, den 1. Juli 1886. 
Hölder. Sarwey.
	        
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