Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

214 
J. 
Organische Bestimmungen der Centralstelle für die Landwirthschaft. 
I. Geschäftskreis. 
S. 1. 
Der Geschäftskreis der Centralstelle umfaßt die staatlichen Vorkehrungen zur För- 
derung der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Gewerbe im Allgemeinen, sowie 
die Leitung und Ueberwachung der ihr unterstellten landwirthschaftlichen Lehranstalten 
insbesondere 
1) Berathung der Regierung in Absicht auf die Landwirthschaft und die landwirth- 
schaftlichen Handels-, Verkehrs= und Zollverhältnisse; 
2) Anträge auf Herbeiführung der der Landwirthschaft dienlichen Maßnahmen und 
auf Beseitigung von Einrichtungen und Bestimmungen, welche ihrer freien Entwicklung 
hinderlich sind; 
3) die Fürsorge für landwirthschaftliches Meliorationswesen sowie die Oberleitung 
der Feldbereinigungen (Art. 18 des Gesetzes vom 30. März 1886, betreffend die Feld- 
bereinigung, — Reg. Blatt Seite 111 —); 
4) Wahrnehmung der landwirthschaftlichen Arbeiterverhältnisse; 
5) Einwirkung auf Gründung von Anstalten zum Nutzen der Landwirthschaft, wie 
von Märkten, Versicherungs-, Kreditanstalten, Genossenschaften und dergleichen und auf 
Fortbildung der landwirthschaftlichen Statistik: 
6) Verbreitung gemeinnütziger landwirthschaftlicher Kenntnisse durch die ihrer Aufsicht 
unterstellten landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten, durch Verwendung von Wander- 
lehrern, durch Verbreitung nützlicher Schriften, Verabreichung von Reiseunterstützungen 
und dergleichen; 
7) Vervollkommnung des landwirthschaftlichen Betriebs durch Bestellung von Sach- 
verständigen zur Berathung der Landwirthe, durch Verbreitung zweckmäßiger Maschinen 
und Geräthe, durch Anregung zu musterhaften Betriebseinrichtungen und dergleichen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.