Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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g. 30. 
Bodenwerthsermittlung. 
Die Bodenwerthsermittlung hat den Zweck, den bleibenden Werth der Grundstücke 
bezw. ihrer Theile durch Schätzung zu ermitteln. · 
Die Bonitirungsarbeiten zerfallen: 
1. in die Aufstellung der Bodenklassen für die gesammte Bereinigungsfläche und die 
Bestimmung ihrer Werthe in Geld (die Klassen bildung) und 
2. in die Einschätzung der Flächen in diese Klassen. 
F. 31. 
Klassenbildung. 
Zum Zweck der Klassenbildung hat die Vollzugskommission die ganze Bereinigungs- 
fläche zu begehen, in allen Theilen der letzteren den Boden durch Aufgraben oder Probe- 
bohrlöcher zu untersuchen und nach dieser Besichtigung für die einzelnen Kulturarten 
(Acker, Wiese u. s. w.) die Zahl der Bodenklassen, deren charakteristische Kennzeichen und 
deren Werth in Geld festzustellen. 
Hiebei ist zunächst auf der ganzen Bereinigungsfläche der beste und alsdann der 
schlechteste Boden aufzusuchen, für jeden sein Ertragswerth nach Ar gemäß den in §. 32 
bezeichneten Momenten festzustellen und sein Fundort im Situationsplan zu bezeichnen. 
Hierauf wird ermittelt, wie viele Abstufungen vom besten bis zum schlechtesten Boden 
vorkommen, womit die Zahl und die Werthe der aufzustellenden Klassen gewonnen werden. 
Erstere sollen zur Gewinnung sicherer Kennzeichen für die Klassenunterschiede sowie 
zur Vereinfachung der Einschätzung und Berechnung nicht allzu zahlreich, letztere sollen 
in einem möglichst einfachen Zahlenverhältniß zu einander sein. Die Klassen werden, 
bei der besten anfangend, mit römischen Ziffern I., II., III. u. s. f. bezeichnet. 
Auch für die Mittelklassen sind die Ertragswerthe festzustellen und auf dem Situa- 
tionsplan zu bezeichnen. 
Schließlich sind an verschiedenen Stellen der Bereinigungsfläche einzelne Böden, welche 
nach Lage und Beschaffenheit die Merkmale der verschiedenen ermittelten Bodenklassen 
besonders charakteristisch zeigen, vorzumerken und in den Situationsplan einzuzeichnen,
	        
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