Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Bekanntmachung. 
Nachdem die Verlegung des Stabsquartiers des 1. Bataillons (Nassau) 1. Nassauischen Landwehr- 
Regiments Nr. 87 von Nassau nach Oberlahnstein zum 30. September d. J. angeordnet und zu dem 
gleichen Zeitpunkt dem genannten Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon (Oberlahnstein) 1. Nassauischen 
Landwehr-Regiments Nr. 87 beigelegt worden ist, wird die dem §. 1 Th. I. der Wehrordnung vom 
28. September 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehr-Bezirks-Eintheilung (Central-Blatt 
1875, S. 609/626) auf Seite 618 an der durch die Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Central- 
Blatt 1886, S. 38) abgeänderten Stelle berichtigt, wie folgt: - 
  
  
  
Armee- In- Landwehr- Verwaltungs- Bu ndesstaat 
Korys fanterie= (bezw. Aushebungs-) g den Sigichen 
Brigade.) Regiment. Bataillon. Bezirke. “““ n 
XI. 41. 1. Nassauisches 1. (Oberlahn Untertaunuskreis. Königreich 
Nr. 87. stein). Unterlahnkreis. reußen, 
Kreis St. Goarshausen. R.-B. Wiesbaden. 
Unterwesterwaldkreis. 
  
  
  
  
Berlin, den 2. September 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Versügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Arach. 
Vom 25. September 1886. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete des Oberamtsbezirks Urach in Folge seiner Be- 
förderung im Staatsdienst Sitz und Stimme in der Kammer der Abgeordneten verloren 
hat, wird auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die Vornahme einer 
Neuwahl für den Oberamtsbezirk angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen.
	        
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