Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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B. 
Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands s. Eisenbahnen. 
Barmherzige Schwestern von dem dritten Orden des h. Franziskus von Assisi mit dem Mutter- 
hause in Reute, Oberamts Waldsee, deren staatliche Anerkennung und die Verleihung der 
juristischen Persbnlichkeit an diese Kongregation. Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, 
des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 2. November 1886. 351. 
Basler Lebensversicherumgsgesellschaft in Basel, deren Geschäftsbetrieb. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1886. 203. 
Baubetriebe, unfallversicherungspflichtige s. Unfallversicherung. 
Beamte (. Staatsbeamte. 
Bergwerksbetrieb. Förderung und Fahrung in Schächten, Bremsschächten und Aufzügen und 
die Seilfahrt in Schächten. Verordnung des Oberbergamts vom 24. November 1886. 363. 
Berufsgenossenschaften s. Unfallversicherung. 
Biersteuer s. Verbrauchsabgaben. 
C. 
Centralstelle. Orgamsche Bestimmungen der Centralstelle für die Landwirthschaft und das Statut 
des landwirthschaftlichen Vereins. Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- 
und Schulwesens vom 1. Juli 1886. 213. 
D. 
Degerloch s. Verbrauchsabgaben. 
Dienstprüfungen (. Prüfungen. 
E. 
Eichwesen (. Aichwesen. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt find; — desgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 27. April 1886. 157. 
Erlöschen der einer Lehranstalt verliehenen Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher 
Befähigungszeugnisse für den einjährig -freiwilligen Militärdienst. Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 19. Juni 1886. 209 und vom 
7. August 1886. 321. " 
Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 18. No- 
vember 1886. 358. 
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