Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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14. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von etwa 
45 Grad). 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmast zeigt nach Außen 
grünes Licht und nach Innen (der 
Station zugekehrt) weißes Licht. 
(Die andere Signallaterne zeigt 
kein Licht.) 
   
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarme müssen 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von etwa 
45 Grad). 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele- 
graphenmast zeigen nach Außen 
grünes Licht und nach Innen (der 
Station zugekehrt) weißes Licht. 
  
  
A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muß Die obere Signallaterne am 
nach rechts wagerecht gestellt sein. Telegraphenmast zeigt nach Innen 
(der Station zugekehrt) rothes Licht 
und nach Außen (der freien Bahn- 
strecke zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaternezeigtkein Licht.) 
  
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: ' s 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von etwa 
45 Grad). 
bei Dunkelheit: 
!6 Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmast zeigt nach Innen 
(der Station zugekehrt) weißes Licht 
und nach Außen ist dieselbe ge- 
blendet. (Die andere Signallaterne 
zeigt kein Licht.) 
    
	        
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