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d. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage:
Beide Telegraphenarme müssen
schräg rechts nach oben gerichtet
sein (unter einem Winkel von etwa
45 Grad).
bei Dunkelheit:
Beide Signallaternen am Tele-
graphenmast zeigen nach Innen
(der Station zugekehrt) weißes Licht
und nach Außen sind dieselben ge-
blendet.
Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für die Einfahrt oder
die Ausfahrt ist nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde unter Zustimmung des
Reichs-Eisenbahn-Amts im Einzelfalle zulässig.
Die Anwendung der in der Signalordnung für die Ein= und Ausfahrt vorgeschriebenen
Signale im Innern der Bahnhöfe und Haltestellen zur Abschließung einzelner Geleisgruppen ist
estattet.
6 Anmerkung: Wo eine Ablenkung vom durchgehenden Geleise durch optische Signale nicht kenntlich
zu machen ist, finden einflügelige Ausfahrtstelegraphen Anwendung.
In angemessener Entfernung vor dem Abschlußtelegraphen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde
ein Vorsignal aufszustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe,
mit welcher eine Laterne verbunden ist, bestehen.
Zeigt der Abschlußtelegraph das Signal
„Einfahrt ist gesperrt“,
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe und bei Dunkelheit die in derselben befindliche
Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt. Das Signal am Abschlußtelegraphen
„Einfahrt ist frei“
wird am Vorsignal dadurch kenntlich gemacht, daß die Scheibe wagerecht liegt oder parallel zur
Bahnlinie steht, und die Laterne bei Dunkelheit weißes Licht zeigt. Demgemäß ist die Bewegung
des Vorsignals in entsprechende Abhängigkeit von der Stellung der Signalflügel am Abschluß-
telegraphen zu bringen.
c. Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt gegeben:
C. Ein zur Ein= oder Durchfahrt zugelassener Zug soll halten.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Rechtsseitiger Telegraphenarm Rothes Licht der Signallaterne
des Perrontelegraphen wagerecht des Perrontelegraphen.
gestellt.