Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

19 
K 7. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 18. März 1886. 
Inhalt. 
Geset betreffend einen Beitrag an Seine Königliche Hoheit den Päinzen Wilhelm von Württemberg zur häuslichen 
inrichtung 2c. aus Anlaß Seiner Wiedervermählung. Vom 8. März 1886. — Bekanntmachung der Ministerien 
des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Berichtigung der anwsesbeitekseintheiku für das Deutsche 
Reich. Vom 24. Februar 1886. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage zur 
  
  
  
Bestvreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung dieser Anordnung 
gefallene Thiere sowie der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere im Jahre 1886. Vom 9. März 1886. 
— Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl fr den 
Oberamtsbezirk Neresheim. Vom 16. März 1886. 
  
  
Gesetz, betreffend einen Beitrag an Seine Königliche hoheit den prinzen Wilhelm von Württemberg 
zur häuslichen Einrichtung 2r. aus Anlaß Heiner Wiedervermählung. 
Vom 8. März 1886. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Württemberg wird 
aus Anlaß Seiner Wiedervermählung als Beitrag zur häuslichen Einrichtung und Be- 
streitung der Vermählungskosten der dritte Theil der durch das Gesetz vom 20. Februar 
1877 (Reg. Blatt S. 13) auf 100 000 festgesetzten Apanage bewilligt. 
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Familienangelegen- 
heiten des Königlichen Hauses, sowie der Finanzen sind mit der Vollziehung dieses Gesetzes 
beauftragt. 
Gegeben Nizza, den 8. März 1886. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Hölder. Steinheil. Sarwey.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.