Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

M 3. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 1. Februar 1886. 
  
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen ageleginhtn Abtheilung ür die Verkehrsanstalten, betreffend 
Abänderung der inländischen Postordnung vom 14. M Vom 27. Januar 1886. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, März 168 lie Verichtigung der Landwehrbezirkseintheilung 
für das Deutsche Reich. Vom 11. Januar 1886. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend Abänderung der inländischen postordnung vom 14. März 1861. 
Vom 27. Januar 1886. 
Der die Drucksachen betreffende §. 16 der inländischen Postordnung vom 14. März 1881 
(Reg. Blatt S. 21 ff.) erhält im Absatz VII. mit der neuen Ziffer 10 folgende Ergänzung: 
(Es soll jedoch gestattet sein: — —) 
10) bei Drucksachen, welche von Berufsgenossenschaften oder deren Organen auf 
Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und der dasselbe 
ergänzenden Reichsgesetze abgesandt werden und auf der Außenseite mit dem 
Namen der Berufsgenossenschaft bezeichnet sind, Zahlen oder Namen hand- 
schriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern, und den 
Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen. 
Stuttgart, den 27. Jannar 1886. 
Mittnacht.
	        
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