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Der Friedrichsorden wird verliehen als besonderes Merkmal des Königlichen Wohl-
wollens, sowie als Anerkennung ausgezeichneter Verdienste sowohl im Militär= als Civil-
dienste um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat.
orden
8. 3. zn Nerzeich
Der Orden theilt sich in fünf Grade, nämlich: vorstanden
1) Großkrenze,
2) Kommenthure erster Klasse, demnuch
3) Kommenthure zweiter Klasse,
4) Ritter erster Klasse,
5) Ritter zweiter Klasse.
Zur Belohnung militärischer Verdienste wird der Orden in seinen sämmtlichen
Graden mit Schwertern verliehen.
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Die Zeichen des Friedrichsordens, für welchen eine eigene Ordenskleidung nicht
besteht, sind folgende:
1) Für Großkreuze:
Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk überzogenes goldenes
Krenz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte
des Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Gold hervor, auf
welchem sich das Brustbild des verewigten Königs Friedrich in erhabener Arbeit gleich-
falls von mattem Golde befindet. Den Rand dieses Schildes bildet eine Einfassung
von blauem Schmelz, worauf in goldener Schrift der Name: „Friedrich König von
Württemberg“ angebracht ist. Auf der Kehrseite enthält der Schild in einem Felde von
weißem Schmelzwerk die Worte „Dem Verdienste“ in goldener Schrift und ebenso in
dem Rand von blauem Schmelzwerk den Wahlspruch des verewigten Königs Friedrich
„Gott und mein Recht".
Ein in acht Spitzen endigender Stern aus Strahlen von hellem Gold, auf welchem
ein Kreuz von Silber ruht, dessen Mittelschild von mattem Gold das in gleicher Weise
erhaben gearbeitete Brustbild des verewigten Königs Friedrich zeigt, während der Rand
von blauem Schmelz in goldener Schrift den Wahlspruch „Gott und mein Recht“ trägt.