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6) für die Abweisung der Berufung wegen Fristversäumung (Art. 48 Abs. 2 und
57 Abs. 4) oder für die Entscheidung über eine das Verfahren in einem Ver-
waltungsrechtsstreit betreffende Beschwerde (§. 530 der Civilprozeßordnung), so-
weit die Beschwerde als unzulässig verworfen oder zurückgewiesen wird, oder die
Kosten einem Gegner zur Last fallen . 5 bis 10
7) für die Zurückweisung der Wicderaufnohmellage wegen unz zulässigkeit (Art. 52—55
bezw. 57 Abs. 4) . 3b1510«-ä
8) für die Zurückweisung einer Rehtsbeschwerde an die frühere Vehörde wegen neuen
Vorbringens (Art. 68) 10 bis 100 4
9) für die Zurückweisung einer Rehtsbeschwerde wegen Fristversäumung (Art. 65
Abs. 1) 5 bis 50 A
10) deßgleichen wegen offenbarer unzuständigkeit, sosern v½% auf Vornahme der Ver-
handlung beharrt wird (Art. 65 Abs. 2) 5F bis 50 4
11) für die Abweisung einer Rechtsbeschwerde (Art. 60) 15 bis 400 +
Die Sportel wird nach der Bedentung des Streitgegenstandes und dem Umfang der
Verhandlungen bemessen (Art. 41 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom
16. Dezember 1876).
Für Verwaltungsstrafsachen s. Beschwerden.
Nr. 85. Verwandtschaftsdispensation:
behufs der Fähigkeit zu einer Gemeindernthestele oder des Eintritts in den Stif-
tungsratt ..... ....·20«-L
im Falle der Abweisung e eines Gesuchs . 1 bis 10 4
Nr. 86. Vögel:
für die Ermächtigung zum Fangen und Erlegen der nicht jagdbaren — weder un-
bedingt geschützten noch schädlichen — Vögel innerhalb bestimmter Zeit (§. 3 Abs.
2 und 3 der K. Verordnung vom 16. August 1878, Reg. Blatt S. 205) und
für die Dispensation auf Grund des §. 7 der eben angeführten K. Verordnung
1 bis 20 +
Nr. 87. Wanderauktionen:
1) für die ausnahmsweise Zulassung (§. 56c der Reichsgewerbeordnung) 1 bis 25-4
2) bei der Abweisung eines Gesuchssn½ bis 54
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