Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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M 25. 
Regiernungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. Juli 1887. 
  
Inhalt. 
t 33 de Inß uuzministeriums, betreffend ein „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg. Vom 
ekanntmachung des Fingnminsstrimel betreffend die Abänderung der Ausführungs- 
16. Jumi 166 2. dem Gesetze wegen Erhebung der Reichsstempelabgaben. Vom 23. Juni 1887. — Bekannt- 
machung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Salzsteueramts Heilbronn. Vom 25. Juni 
188. 
  
ekanntmachung des Jultizministeriums, 
betreffend ein „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg. 
Vom 18. Juni 1887. 
Seiner Königlichen Majestät haben der Graf Erwin von Neipperg und dessen 
Sohn, der Erbgraf Reinhard von Neipperg ein mit nachträglicher Zustimmung der 
Vormünder der Söhne des Erbgrafen Reinhard von Neipperg sowie der Döchter des 
Grafen Erwin von Neipperg und deren Ehegatten, der letzteren zugleich als der gesetz- 
lichen Vertreter ihrer unmündigen Kinder, unter dem 23. August 1884 zu Schwaigern 
errichtetes „Ergänztes Familienstatut“ der Grafen von Neipperg über die Erbfolge in 
die sämmtlichen Grundbesitzungen des Grafen Erwin von Neipperg im Königreich Würt- 
temberg und im Großherzogthum Baden mit der Bitte vorlegen lassen, dieses „Ergänzte 
Familienstatut“ landesherrlich zu bestätigen. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 
26. März l. Is. diesem Statut, soweit solches die in dem Königreich Württemberg
	        
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