Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

404 
bescheinigung zu übergeben und letztere als Beleg zu den Registerakten zu nehmen. Auch 
ist dem Kameralamt (Hauptsteueramt) auf Verlangen jede weitere Auskunft zu geben, 
welcher dasselbe für den Ansatz der Abgabe bedarf. 
S. 2. 
Außerdem haben die Amtsgerichte über die in §. 1 erwähnten abgabepflichtigen Ver- 
träge ein fortlaufendes Verzeichniß nach den Rubriken 1 bis 4 des Handels= und Genossen- 
schaftsregisters zu führen, und je am Schlusse eines Sportelrechnungsjahres spätestens 
auf den 15. April solches unter Beurkundung der Richtigkeit und Vollständigkeit eventuell 
aber eine Fehlurkunde an das vorgesetzte Landgericht behufs der Uebergabe an das Steuer- 
kollegium einzusenden. 
S. 3. 
Ist bei dem erstmaligen Ansatz der Abgabe aus Verträgen über die Errichtung einer 
auf Gewinn berechneten Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (Tarif- 
nummer 32 Ziffer 1) das Grund= oder Aktienkapital noch nicht voll einbezahlt, so hat 
das Kameralamt (Hauptsteueramt) den Vorstand der Aktiengesellschaft beziehungsweise 
den Aufsichtsrath der Kommanditgesellschaft darauf hinzuweisen, daß er bei Gefahr der in 
Art. 18 Abs. 3 des Allgemeinen Sportelgesetzes angedrohten Maßregeln sofort bei der Ein- 
forderung weiterer Einzahlung dem Kameralamt (Hauptsteueramt) Anzeige zu machen habe. 
Stuttgart, den 1. Oktober 1887. 
Faber. Renner. 
bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
Vom 23. September 1887. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 37 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 13. September 1887, betreffend dieprovisorische 
Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. September 1887. 
Schmid. Steinheil.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.