Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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c. Real-Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Pommern. 
Das Real-Progymnasium zu Greifswald (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) bisher 
Real-Gymnasium, A. b. I. 27 a. a. O. 
C. Lehraustalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
wissenschaftlichen Befähignug erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
#un. Höhere Bürgerschulen. 
Herzogthum Braunschweig. 
Die höhere Bürgerschule zu Wolfenbüttel. "6“ 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Michaelistermin 1886. 
(bb. Andere Lehranstalten.) 
b. Privat-Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Das Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Bauer zu Niesky.) (. I. 6 a. a. O.). 
Berlin, den 23. Oktober 1887. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
)Diese Anstalt darf Befähigungszeugnisse auf Grund einer wohl bestandenen Entlassungsprüfung aus- 
stellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
	        
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