Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 5. Dezember 1887. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 15. Juni 1887 zwischen Württemberg und Preußen 
abgeschlossenen Staatsvertrags wegen Herstellung einer Ei enbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen. Vom 
15. November 1887. Bekanntmachung des Königlichen Staatsministerims, betreffend die Veröffentlichung 
der zur Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvbercheidigung abgeschlossenen Verein- 
barungen. Vom 15. November 1887. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage des 
Gebändebrandschadens für das Jahr 1888. Vom K. November 1887. Berichtigung. 
  
  
  
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des am 15. Juni 1867 zwischen Württemberg und Preuhen abgeschlossenen 
Staatsvertrags wegen herstellung einer Eisenbahn von Tuktlingen nach Sigmaringen. 
Vom 15. November 1887. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 15. Juni 1887 zwischen Württemberg und Preußen wegen Her- 
stellung einer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen (Inzigkofen) abgeschlossene 
Staatsvertrag beiderseits ratificirt worden ist, verordnen Wir, nach Anhörung Unseres 
Staatsministeriums, daß dieser Vertrag sammt dem hiezu gehörigen Schlußprotokolle 
öffentlich bekannt gemacht werde. 
Gegeben Stuttgart, den 15. November 1887. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.
	        
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