Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

III.  Taxe  der  Arbeiten.

Dfennig.

A.  Grundtaxe  für  Anfertigung  und  Abgabe  der  verschiedenen  Arzneiformen  ein-Schliesslich



201

der  sümmtlichen  Wüägungen.
der  erkleinerung  jeder  Art  von  in  der  Taxe  der  Arzneimittel  nicht  schon

kleinert  uufgeführten  Arzneistoffen  bis  Zum  (iesummtgewicht  von  50  Grumm.

der  Mengung  von  Flüssigkeiten,  von  Pulvern  oder  Spezies,
des  vorgeschriebenen  oder  sonst  etwi  nöthigen  Kolirens  oder  Fiültrirens.
des  Umhüllungsmaterials,  soweit  die  Anwendung  eines  Gefisses  nicht  stattfindet.
der  Arbeit  des  Signirens  und  Tektirens

Für  dic  Abgube  eines  einfachen  Arzneimittels,  wicciner  7-  eines  aehenische  n

oder  galenischen  Prüpurates,  dürfen  einschliesslich  der  Abzählung  von  Pillen.

Dulvern.  Tropfen,  Blutegeln  etec.  nur  ungerechmet  werden.

Ammnerkung.  Auf  die  Abgabe  von  Oblaten,  Mincralwussern.  Mutterlaugen,  sowic  von  Verbandstoflen,

  Pflastermull  oder  von  anderen  Arzneistoffen  in  Originalpackung,  findet  die  Grundtare
keine  Anwendung.

B.  Zuschlüge  zur  Grundtage.

I.  Für  die  Bercitung  der  Arznecimittel  oder  Massen

a.  für  Anreibon  und  Auflösen,

—

Bereitung  einer  Emulsion,

"n  Latwerge  oder  LDaste.

Mischen  und  Schmelzen  bei  Bereitung  von  Bucillen.  Bougies.  Suppositorien
  und  Vaginalkugeln.

Nischen  und  Schmelzen  bei  Berecitung  eines  Pfinsters.

Anstossen  der  Musse  bei  Bereitung  von  Pillen.  Boli.  Trochiscl.

Mischen  oder  Schmelzen  bei  Bereitung  einer  Sulbe,

Bereitung  einer  Saturation  ohne  Anwendung  von  Würme.

Bereitung  eines  Schleims  ohne  Anwending  von  Wünnc,
auch  in  dem  Fulle,  wenn  mehrere  dieser  Arbeiten  bei  Antertigung  derselben
Arznei  zusammenkommen.  und  Cinschlicsslich  des  zu  vorstehenden  Arbeiten
etwu  nöthigen  Erhitzens  von  Wasser

für  Bereitung  eines  Dekoktes.
lockoktintuses,

20

10

20