Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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27.  Juli  1887.  310.  Vom  14.  November  1887.  444.  Berichtigung  482  und  Verfügung
  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  10.  Dezember  1887.  483.

Regulativ  für  die  Wahl  der  Vertreter  der  Arbeiter  bei  der  württembergischen  Baugewerksberufsgenossenschaft
  und  der  von  diesen  zu  wählenden  Beisitzer  zum  Schiedsgericht  dieser
Berufsgenossenschaft.  Versügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  6.  August  1887.  320.

Errichtung  eines  L  gsamts.  Königliche  Verordnung  vom  15.November  1887.  443.

Prämientarife  der  auf  Grund  des  Bauunfallversicherungsgesetzes  vom  11.  Juli  1887  errichteten
  Versicherungsanstalten.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
12.  Dezember  1887.  485.

Die  Formen  des  Verfahrens  und  der  Geschäftsgang  bei  dem  Landesversicherungsamt.  Verfügung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  19.  Dezember  1887.  4900.

Die  den  nichtständigen  Mitgliedern  des  Landesversicherungsamts  zu  gewährenden  Vergütungen.
  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  19.  Dezember  1887.  498.

Nachweisungen  von  Regie-Bauarbeiten.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  19.  Dezember  1887.  501.

Unterpfandsbücher.  Berichtigung  der  Güterbücher  (Servitutenbücher)  und  Unterpfandsbücher
aus  Anlaß  einer  Feldbereinigung.  Verfügung  des  Justizministeriums  vom  22.  November
1887.  447.

 

V.
Verbrauchsabgaben.  Forterhebung  von  örtlichen  Verbrauchsabgaben  durch  die  Gemeinden.  Gesetz
vom  25.  März  1887.  85.
Ermächtigung  mehrerer  Gemeinden  zur  Fortsetzung  der  Erhebung  örtlicher  Verbrauchsabgaben.
  Königliche  Verordnung  vom  25.  März  1887.  86.
Verein  für  die  Herberge  zur  Heimath  in  Heilbronn  s.  Juristische  Persönlichkeit.
Verkehrsanstalten.  Unzulässigkeit  der  Pfändung  von  Fahrbetriebsmitteln  Kaiserlich  österreichischer
Eisenbahnen.  Bekanntmachung  des  Justizministeriums  vom  19.  Februar  1887.  65.
Veröffentlichung  des  am  10.  Februar  1887  zwischen  Württemberg  und  Bayern  abgeschlossenen
  Staatsvertrags  über  die  Herstellung  weiterer  Verbindungen  zwischen  den  beiderseitigen
Eisenbahnen  und  die  Abänderung  der  die  vorhandenen  Eisenbahnanschlüsse  betreffenden  Vereinbarungen.
  Königliche  Verordnung  vom  18.  April  1887.  103.
Beschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahnbau  sowie  für  außerordentliche  Bedürfnisse
der  Eisenbahnverwaltung  in  der  Finanzperiode  1887/89.  Gesetz  vom  24.  Mai  1887.
139.  Berichtigung  des  Textes  dieses  Gesetzes.  Bekanntmachung  des  Staatsministeriums
vom  5.  November  1887.  429.
Herstellung  weiterer  Eisenbahnverbindungen  und  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  hiefür  in
der  Finanzperiode  1887/89.  Gesetz  vom  24.  Mai  1887.  141.
Vervollständigung  des  Eisenbahnnetzes  im  Interesse  der  Landesvertheidigung  und  die  Be-