Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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schaffung  von  Geldmitteln  hiefür  in  der  Finanzperiode  1887/89.  Gesetz  vom  7.  Juni
1887.  147.  «

Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  einer  Dampfstraßenbahn  von  Ravensburg  nach
Weingarten.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung
  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  15.  November  1887.  430.

Veröffentlichung  des  am  15.  Juni  1887  zwischen  Württemberg  und  Preußen  abgeschlossenen
Staatsvertrags  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Tuttlingen  nach  Sigmaringen.
Königliche  Verordnung  vom  15.  November  1887.  467.

Veröffentlichung  der  zur  Vervollständigung  des  Eisenbahnnetzes  im  Interesse  der  Landesvertheidigung
  abgeschlossenen  Vereinbarungen.  Bekanntmachung  des  Staatsministeriums
vom  15.  November  1887.  475.

s.  auch  Staatsbeamte.

Viehseuchen.  Umlage  zur  Bestreitung  der  Entschädigung  für  auf  polizeiliche  Anordnung  getödtete
oder  vor  Ausführung  dieser  Anordnung  gefallene  Thiere  sowie  zur  Bestreitung  der  Entschädigung
  für  an  Milzbrand  gefallene  Thiere.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  12.  März  1887.  67.

W.
Wehrordnung  s.  Militärwesen.
Weinbau.  Neues  Verzeichniß  der  in  Preußen  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung

  der  Reblauskrankheit  vom  3.  Juli  1883  (Reichsgesetzblatt  S.  149)  gebildeten  Weinbaubezirke.
  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  25.  Januar  1887.  53.

3.
Zeichenregister  s.  Handelsregister.
Zinsen=  und  Renteneinkommen.  Gesetz  vom  31.  März  1887,  betreffend  das  steuerfreie
Zinsen=  und  Renteneinkommen  der  Wittwen,  geschiedenen  oder  verlassenen  Ehefrauen,  vaterlosen
  Minderjährigen,  sowie  gebrechlichen  Personen.  93.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele.)