Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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21.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  26.  Juni  1888.
Inhalt.

Bekanmmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegowesens,  betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung
ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Japan.  Vom  12.  Juni  1888.  —  Bekanntmachung  des-Ministeriums
  des  Kirchen=  und  9l  Schulwesens,  betreffend  die  Gleichstellung  der  technischen  Hochschulen  Württembergs.
  und  Braunschweigs  im  Sinne  ger  gegenseinigen  Zulassung  ihrer  Studierenden  zu  den  Staatsprüfungen.
im  Bau=  und  Maschinenfache.  Vom  22.  Juni  1888.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die-Aenderung
  des  Titels  „Revierförster“  in  „Goerförster-.  Vom  12.  Jun

gekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutschein
  Japan.  Vom  12.  Juni  1888.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  Nr.  22  des  Centralblattes  für  das
Deutsche  Reich  vom  Jahr  1888  erlassene  Bekanntmachung  vom  29.  Mai  1888,  betreffend
die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in.
Japan,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  12.  Juni  1888.
Schmid.  Steinheil.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  26.  Dezember  1884  (Centralblatt  1885,
Seite  25)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Marine-Stabsarzt
Dr.  Kleffel  in  Yokohama,  derzeitigem  Chefarzt  des  dortigen  Marinelazareths  —  an  Stelle
des  zu  anderweiter  dienstlicher  Verwendung  abkommandirten  Marine-Oberstabsarztes
Dr.  Kügler  —  auf  Grund  des  §.  41  Nr.  2  und  3  Theil  I  der  Wehrordnung  vom  28.  September
  1875  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  der  daselbst  bezeichneten  Zeugnisse  über

à  Negierungsblatt  von  1885  Seite  17.