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21.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 26. Juni 1888.
Inhalt.
Bekanmmachung der Ministerien des Innern und des Kriegowesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Japan. Vom 12. Juni 1888. — Bekanntmachung des-Ministeriums
des Kirchen= und 9l Schulwesens, betreffend die Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs.
und Braunschweigs im Sinne ger gegenseinigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen.
im Bau= und Maschinenfache. Vom 22. Juni 1888. Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die-Aenderung
des Titels „Revierförster“ in „Goerförster-. Vom 12. Jun
gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutschein
Japan. Vom 12. Juni 1888.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 22 des Centralblattes für das
Deutsche Reich vom Jahr 1888 erlassene Bekanntmachung vom 29. Mai 1888, betreffend
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in.
Japan, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 12. Juni 1888.
Schmid. Steinheil.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 26. Dezember 1884 (Centralblatt 1885,
Seite 25) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Marine-Stabsarzt
Dr. Kleffel in Yokohama, derzeitigem Chefarzt des dortigen Marinelazareths — an Stelle
des zu anderweiter dienstlicher Verwendung abkommandirten Marine-Oberstabsarztes
Dr. Kügler — auf Grund des §. 41 Nr. 2 und 3 Theil I der Wehrordnung vom 28. September
1875 die Ermächtigung zur Ausstellung der daselbst bezeichneten Zeugnisse über
à Negierungsblatt von 1885 Seite 17.