Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

32  Die  Haltung  der  kurhessischen  Truppen.

*447.  Erlaß  an  den  Stellvertreter  des  Ministers
der  auswärtigen  Angelegenheiten  Freiherrn  von  Werther.

(Konzept  von  der  Hand  des  Vortragenden  Rats  Abeken.)

Nach  einem  Beschlusse  des  Deutschen  Bundes  sollten  die  in  dem  von  den  preußischen  Truppen
noch  nicht  besetzten  südlichen  Teile  Kurhessens  stehenden  Truppen  unter  General  von  Loßberg  zu
dem  von  dem  Prinzen  Alexander  von  Hesssen-Darmstadt  befehligten  VIII.  Bundesarmeekorps
treten.  Unter  Hinweis  darauf,  daß  diese  Truppen  seit  der  Entfernung  des  Kurfürsten  ohne
Kriegsherrn  und  Weisung  daständen,  regte  der  Zivilkommissar  in  Kassel  am  26.  Juni  bei  Bismarck
  an,  daß  der  Kommandierende  preußische  General  in  Unterhandlungen  mit  Loßberg  treten
möge.  Bismarck  antwortete  noch  am  gleichen  Tage:  „Auftrag  zu  Unterhandlung  mit  General
Loßberg  ist  schon  ertheilt  auf  die  Bedingung,  daß  die  Mannschaften  in  die  Heimath,  die  Offiziere
  mit  allen  Competenzen  Aufenthalt  nach  Belieben  nehmen.“  Vgl.  dazu  auch  G.  v.  Diest,
Aus  dem  Leben  eines  Glücklichen,  S.  297.  Darauf  erfolgte  am  28.  ein  Telegramm  des  Generals
  von  Roeder:  „Die  kurhessischen  Truppen  scheinen  entschlossen  die  Vorschläge  nicht  anzunehmen;

  da  sie  bereits  unter  Befehl  von  Prinz  Alexander,  so  dürfte  die  Aufforderung  zu
verschieben  sein,  bis  sie  sich  gegenüber  von  preußischen  Truppen  finden.“  Bismarck  replizlerte
umgehend:  „Der  Befehl  Seiner  Majestät  wegen  der  kurfürstlichen  Truppen  ist  klar  und  sofort
auszuführen.  Im  Verfolg  dieser  Weisung  sandte  General  von  Werder,  der  am  28.  seine
Funktion  als  Generalgouverneur  des  Kurfürstentums  angetreten  hatte,  den  Major  v.  Preuß  zu
General  von  Lohberg,  der  es  aber  ablehnte,  mit  dem  Abgesandten  in  Verhandlung  zu  treten.

Gitschin,  den  2.  Juli  1866.

General  von  Werder  telegraphiert,  daß  Major  von  Preuß,  den  er  mit  der  Aufforderung
  an  General  von  Loßberg  gesandt,  nicht  angenommen  sei.  Ich  bitte  ihm  zu  sagen,  er
möge  durch  das  amtliche  Blatt  in  Kassel  die  Aufforderung  an  die  hessischen  Truppen  amtlich
  publizieren,  in  ihre  Heimat  zurückzukehren,  da  keine  Kurfürstliche  Regierung  im  Lande
bestehe,  von  welcher  sie  den  Befehl  empfangen  haben  könnten,  sich  unter  den  Oberbefehl  des
Prinzen  Alexander  von  Hessen  zu  stellen,  und  sie  daher,  wenn  sie  es  dennoch  tun,  als
Truppen  einer  kriegführenden  Macht  nicht  angesehen  werden  könnten;  als  bayrischwürttembergische

  Soldtruppen  zu  fechten,  werde  ohnehin  dem  militärischen  Ehrgefühl  der
heutigen  hessischen  Armee  widerstreben.  Dabei  sind  die  Zusicherungen  der  Aufforderung  an
die  Befehlshaber  wegen  der  Offiziere  etc.  zu  wiederholen.

Ich  bitte  ferner,  in  der  Presse  die  namentlich  in  Hanau  und  Fulda  verbreiteten  Nachrichten
  über  schlechte  Behandlung  des  Kurfürsten  für  Lügen  zu  erklären,  den  wahren  Sachverhalt
  der  rücksichtsvollen   Behandlung, ¹  sogar  der  Zulassung  seiner  Familie  (Fürstin  Ysenburg)²

  zu  konstatieren  und  Sorge  zu  tragen,  daß  dies  auch  in  die  hessischen  Blätter  aufgenommen
  werde.  

*448.  Erlaß  an  den  Stellvertreter  des  Ministers
der  auswärtigen  Angelegenheiten  Freiherrn  von  Werther.

(Konzept  von  der  Hand  des  Vortragenden  Rats  Abeken.)

Nach  einer  Meldung  des  Botschafters  Grafen  von  der  Goltz  vom  1.  Juli  hätte  der
österreichische  Minister  Graf  Mensdorff  am  30.  Juni  an  Botschafter  Fürst  Metternich  folgendes
Telegramm  zur  Veröffentlichung  in  den  französischen  Zeitungen  gesandt:  „La  situation  de

l´Armee  du  Nord  est  tout-à-fait  satisfaisante.  Tous  les  corps  occupent  les  positions  que  le
plan  primitif  leur  destinait.  Quelques  corps  ont  eu  pendant  leur  marche  à  soutenir  des

1    Vgl.Nr.442  
2  Am 28. Juni  hatte  die  älteste  mit  dem  Fürsten  Ysenburg  verheiratete  Tochter  des  Kurfürsten  an
König  Wilhelm  I.  das  Ersuchen  gerichtet,  ihren  in  Stettin  internierten  Vater  pflegen  zu  dürfen.  Das
Schreiben  trägt  die  Bemerkung  von  Bismarcks  Hand:  „Zu  bewilligen.“