32 Die Haltung der kurhessischen Truppen.
*447. Erlaß an den Stellvertreter des Ministers
der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Werther.
(Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.)
Nach einem Beschlusse des Deutschen Bundes sollten die in dem von den preußischen Truppen
noch nicht besetzten südlichen Teile Kurhessens stehenden Truppen unter General von Loßberg zu
dem von dem Prinzen Alexander von Hesssen-Darmstadt befehligten VIII. Bundesarmeekorps
treten. Unter Hinweis darauf, daß diese Truppen seit der Entfernung des Kurfürsten ohne
Kriegsherrn und Weisung daständen, regte der Zivilkommissar in Kassel am 26. Juni bei Bismarck
an, daß der Kommandierende preußische General in Unterhandlungen mit Loßberg treten
möge. Bismarck antwortete noch am gleichen Tage: „Auftrag zu Unterhandlung mit General
Loßberg ist schon ertheilt auf die Bedingung, daß die Mannschaften in die Heimath, die Offiziere
mit allen Competenzen Aufenthalt nach Belieben nehmen.“ Vgl. dazu auch G. v. Diest,
Aus dem Leben eines Glücklichen, S. 297. Darauf erfolgte am 28. ein Telegramm des Generals
von Roeder: „Die kurhessischen Truppen scheinen entschlossen die Vorschläge nicht anzunehmen;
da sie bereits unter Befehl von Prinz Alexander, so dürfte die Aufforderung zu
verschieben sein, bis sie sich gegenüber von preußischen Truppen finden.“ Bismarck replizlerte
umgehend: „Der Befehl Seiner Majestät wegen der kurfürstlichen Truppen ist klar und sofort
auszuführen. Im Verfolg dieser Weisung sandte General von Werder, der am 28. seine
Funktion als Generalgouverneur des Kurfürstentums angetreten hatte, den Major v. Preuß zu
General von Lohberg, der es aber ablehnte, mit dem Abgesandten in Verhandlung zu treten.
Gitschin, den 2. Juli 1866.
General von Werder telegraphiert, daß Major von Preuß, den er mit der Aufforderung
an General von Loßberg gesandt, nicht angenommen sei. Ich bitte ihm zu sagen, er
möge durch das amtliche Blatt in Kassel die Aufforderung an die hessischen Truppen amtlich
publizieren, in ihre Heimat zurückzukehren, da keine Kurfürstliche Regierung im Lande
bestehe, von welcher sie den Befehl empfangen haben könnten, sich unter den Oberbefehl des
Prinzen Alexander von Hessen zu stellen, und sie daher, wenn sie es dennoch tun, als
Truppen einer kriegführenden Macht nicht angesehen werden könnten; als bayrischwürttembergische
Soldtruppen zu fechten, werde ohnehin dem militärischen Ehrgefühl der
heutigen hessischen Armee widerstreben. Dabei sind die Zusicherungen der Aufforderung an
die Befehlshaber wegen der Offiziere etc. zu wiederholen.
Ich bitte ferner, in der Presse die namentlich in Hanau und Fulda verbreiteten Nachrichten
über schlechte Behandlung des Kurfürsten für Lügen zu erklären, den wahren Sachverhalt
der rücksichtsvollen Behandlung, ¹ sogar der Zulassung seiner Familie (Fürstin Ysenburg)²
zu konstatieren und Sorge zu tragen, daß dies auch in die hessischen Blätter aufgenommen
werde.
*448. Erlaß an den Stellvertreter des Ministers
der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Werther.
(Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.)
Nach einer Meldung des Botschafters Grafen von der Goltz vom 1. Juli hätte der
österreichische Minister Graf Mensdorff am 30. Juni an Botschafter Fürst Metternich folgendes
Telegramm zur Veröffentlichung in den französischen Zeitungen gesandt: „La situation de
l´Armee du Nord est tout-à-fait satisfaisante. Tous les corps occupent les positions que le
plan primitif leur destinait. Quelques corps ont eu pendant leur marche à soutenir des
1 Vgl.Nr.442
2 Am 28. Juni hatte die älteste mit dem Fürsten Ysenburg verheiratete Tochter des Kurfürsten an
König Wilhelm I. das Ersuchen gerichtet, ihren in Stettin internierten Vater pflegen zu dürfen. Das
Schreiben trägt die Bemerkung von Bismarcks Hand: „Zu bewilligen.“