Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Nachweisung 
der im (Bezirk) vorhandenen Militärpflichtigen der 
seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung. 
  
Seeleute Schiff Maschinisten 
. OJMR und .. » 
: **17f S Bi 
Bundess aaten von Fischer zimmerleute Maschinisten- Heizer Summe Bemerkungen 
Beruf gehülfen 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. 
Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung, welche vorläufig zurückgestellt sind, 
werden während der Dauer ihrer Zurückstellung in diese Nachweisung nicht aufgenommen. 
Muster 10 zu S. 58. 
Rachweisung 
der aus dem (Bezirk) im Jahre 
eingekretenen Freiwilligen. 
2 
  
Einjährig= Dreijährig= Vierjährig-= 
Bundesstaaten Außerdem Summe Bemerkungen 
Freiwillige 
  
  
  
  
  
Anmerkung. 
1. Ueber die aufzunehmenden Freiwilligen siehe Ammerkung) zu srnt 5% 
2. Ueber die unter „Außerdem“ Aufzunehmenden siehe §§. bezw. 5 
3. 
Sämmtliche in der Marine eingestellten Mannschaften *½ b#er den schvangen Zahlen mit rothen Zahlen derart 
anzugeben, daß sie in den schwarzen mitenthalten sind. 
Sind gegen die Bundes-Ersatzvertheilung Mannschaften weniger eingestellt worden, so ist dies bei den betreffen- 
den Bundesstaaten unter „Bemerkungen“ zu erläntern. 
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