Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Gesundheitszeugnisse, welche Thierärzte ohne amtlichen Auftrag ausstellen, in folgender 
Weise festgesetzt. 
Die Taxe beträgt: 
1) Gesundheitszeugnisse für Rindvieh. 
Für die Untersuchung und für die Ausstelnug des Zeugrisses 
bei einem Thier 60 57 
für jedes weitere Thtrr. 4140J3 
bis zum Höchstbetrag von.. 5 M. 
für ein Zengniß. 
Bei Gesundheitszeugnissen, welche auf Viehmärkten von den den Markt beaufsich- 
tigenden beamteten Thierärzten, deren Stellvertretern oder den zu ihrer Unterstützung 
weiter beigezogenen Thierärzten ausgestellt werden, ermäßigen sich diese Sätze, soweit nicht 
zufolge besonderer Vereinbarung noch niederere Sätze einzutreten haben, oder die Aus- 
stellung der Zeugnisse unentgeltlich erfolg. dahin. daß 
für ein Thier .... . 40 H 
für jedes weitere Thir . 20 ÖP 
bis zum Höchstbetrag von.. . . 3 MA. 
für ein Zeugniß 
zu berechnen sind. 
2) Gesundheitszeugnisse für Schweineherden. 
Für die Untersuchung der Herde und für die Ausstelung des Zeuguisses 
bis zu 10 Thieren 1•4 
11—30 Thierrrr 29.41 
31—50 Thier 3—-4 
51—100 Thieer 114 
über 100 Thierer ... D.M. 
Stuttgart, den 15. Mai 1889. 
Rüdinger. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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