Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

197 
18. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 5. Juli 1889. 
  
Inhalt. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnban sewie für außerordentliche Bedürfnisse der 
Eisenba mverwaltung in der Finanzperiode 1889°91. Vom 28. Juni 1 
  
Geseh, belreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnban 
sowie für außerordentlice Hedürfnisse der Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 1889/91. 
Vom 28. Juni 1889. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Für die Finanzperiode 1889/91 kommen zur Fertigstellung der nachgenannten Bahnen 
zur Verwendung und zwar: 
a) der nach Art. 1 des Gesetzes, in Betreff der Herstellung weiterer 
Eisenbahnverbindungen und der Beschaffung von Geldmitteln hie- 
für in der Finanzperiode 1887/89, vom 24. Mai 1887 (Reg. Blatt 
S. 141) zu bauenden Eisenbahn von Leutkirch über Arlach bis 
zur württembergisch-bayerischen Landesgrenze im Anschluß an die
	        
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