Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

307 
M 27. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Würltemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 15. Oktober 1889. 
Inhalt. 
des 
   
   
         
  
des 
Vom 
    
1889. — 
fügung nach dem 
und 
deutschen 
  
bckanntmachung der Ministerien der ZJustiz und des Innern, 
betreffend den Verzicht des Erbgrafen Friedrich von Waldburg-Wolsegg-Waldsee auf das Recht 
der Erbfolge in das fürstliche Familienfidrikommiß und den Urbergang des Erbfolgerechts 
auf den Grasen Marimilian von Waldburg-Wolfegg-Waldsee. 
Vom 25. September 1889. 
Seiner Königlichen Majestät ist von dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg- 
Waldsee unter Vorlegung einer notariell beglaubigten Verzichtsurkunde vom 23. Mai 1889 
unterthänigst angezeigt worden, daß sein Sohn der Erbgraf Friedrich von Waldburg- 
Wolfegg-Waldsee auf das ihm nach der Primogeniturerbfolgeordnung des fürstlichen 
Hauses Waldburg zustehende Erbfolgerecht in das fürstliche Familienfideikommiß ver- 
zichtet habe und daß das Erbfolgerecht nunmehr auf seinen zweitgeborenen Sohn den 
Grafen Marimilian von Waldburg-Wolfegg-Waldsee übergegangen sei.
	        
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