Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  19.  Dezember  1889.

Inhalt.

Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Aeilchostznvergättung  der  Ole  Ober.
amtsgeometer.  Vom  16.  November  1889.  —  Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  ’
von  den  Militärgerichten  gegen  Deserteure  erkannten  Vermögensbeschlagnahmen.  Vom  30.  November
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  das  E  kuschen,  der  juristischen  esbie  115
stalt  Wernershilfe  in  Rodt,  Oberamts  Freudenstadt.  Vom  23.  November  1889.  —  Ver  fügung  e  des  Ministeriums
  des  Innern,  betreffend  die  Umlage  des  Gebäudebrandschadens  *  das  Jahr  *Z  23.  November
1889.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit
an  die  König-Karl-Jubiläumsstiftung.  Vom  5.  Dezember  1889.

 

Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen,
betreffend  die  Reisekostenvergütung  der  Oberamtsgeometer.
Vom  16.  November  1889.

In  Abänderung  der  Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der
Finanzen,  betreffend  die  Belohnung  der  Oberamtsgeometer  vom  21.  April  1874  (Reg.=Blatt
  S.  156),  wird  mit  Höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät
vom  11.  November  d.  Is.  folgendes  verfügt:

Die  in  Ziffer  4  der  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Gebühren
  der  öffentlichen  Feldmesser  vom  22.  Dezember  1873  (Reg.  Blatt  S.  448),  gegebenen
Bestimmungen  über  die  Diäten  der  öffentlichen  Feldmesser  finden  auf  die  Oberamtsgeometer
  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  mit  Wirkung  vom  1.  Jannar  1890  an  die
Diäten  derselben  für  einen  Tag,  zu  24  Stunden  berechnet,  auf  3  ¾  und  für  eine  Ab-