Metadata : Heft 3. Die Konförderations-Akte. Die Bundes-Akte. Die Wiener Schluß-Akte.

Vorbemerkung.

Die  folgende  Ausgabe  beruht  auf  einer  vom  Königlich  Bayrischen
Ministerium  des  Auswärtigen  mir  freundlich  gestatteten  neuen  Kollation
  des  Originals  im  Königlich  Bayrischen  Geheimen  Staatsarchiv.
Die  mir  bekannt  gewordenen  früheren  Ausgaben,  die  sich  gleichfalls
auf  dieses  Original  stützen,  sind  wenig  korrekt.

Das  Original  befindet  sich  als  N.  1  in  Kasten  roth  88/.
S  ist  auf  Papier  klein  Folio  geschrieben  und  zählt  18  unpaginirte

eiten.

Die  Schrift  ist  fein,  zierlich,  deutlich,  in  einem  Punkte  sehr
willkürlich:  im  Wechsel  von  kleinen  und  großen  Buchstaben  am
Anfang  der  Worte.  Manchmal  ist  auch  sehr  schwer  zu  erkennen,
ob  die  feine  Feder  einen  großen  oder  kleinen  Buchstaben  gezogen
hat.  Ich  habe  hier  nur  in  einem  Punkte  Konsequenz  hergestellt,
nämlich  den  Eigennamen  der  Personen,  Länder  und  Ortschaften
allen  den  großen  Anfangsbuchstaben  gegeben.

Die  folgenden  Nummern  des  Kastens  (2—17)  werden  durch
die  Ratifikationen  des  Vertrags  gebildet,  in  denen  dieser  stets  wiederholt
  wird.  Besonders  interessant  sind  N.  2:  die  fein  auf  Papier
geschriebene  Ratifikation  Napoleons,  welche  selbst  vom  19.  Juli  1806
datirt,  als  Tag  des  Vertragsschlusses  aber  schon  den  11.  Juli  1806
angiebt,  während  das  Original  und  die  übrigen  Ratifikationen  den
12.  Juli  1806  bieten;  ferner  N.  13:  die  vom  24.  Juli  1806  datirte
auf  mächtige  Pergamentblätter  in  Folio  geschriebene  Württembergische
  Ratifikation.

Das  Bayerische  Original  enthält  nämlich  zwar  am  Anfang
des  Prooemiums  und  im  Texte  die  Erwähnung  Württembergs  und
seines  Königs,  aber  Württemberg  tritt  in  ihm  nicht  persönlich  als
Miturheber  des  Vertrages  auf:  deßhalb  begegnet  weder  der  König
noch  sein  Gesandter,  Graf  von  Winzingeroda,  vor  Artikel  1,  noch  die
Unterschrift  des  Württembergischen  Gesandten  unter  dem  Vertrage.
Ich  habe  beide  aus  der  Württembergischen  Ratifikation
er  gänzt.

Die  Ausgabe  beabsichtigt  nicht  die  Varianten  der  Ratifikationen,
die  besonders  bezüglich  der  Ortsnamen  ziemlich  häufig  sind,  konsequent
  anzugeben.  Besonders  wichtige  oder  auffallende  teile  ich
vereinzelt  mit.