Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüsung zur Darlegung der 
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
aa. Höhere Bürgerschulen. 
I. Großherzogthum Hessen. 
Die höhere Bürgerschule zu Butzbach. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1889. 
II. Elsaß-Lothringen. 
1. Die Neal-Abtheilung des Gymnasiums zu Buchsweiler. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1888/89. 
#2. Die Nealschule zu Markirch (bisher: Real-Progymnasium, B. c. XVI. des Verzeichnisses vom 
26. Juni d. Is., Centralblatt S. 369). 
(bb. Andere Lehranstalten.) 
b. Privat-Lehranstalten.) 
I. Känigreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Die höhere Prival-Knabenschule unter Leitung des Vorstehers G. Schwarzkopf zu Cosel O./S. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1889. 
II. Großherzogthum Hessen. 
1 Die Privat-Handelsschule des #r. Konrad Tolle (früher Dr. Naegler zu Offenbach a. Main (C. b. 
VI. 2 des Verzeichnisses vom 26. Juni d. Is., Centralblatt S. 369). 
Die Real-Gymnasial-Abtheilung des Lyzeums zu Straßburg im Elsaß (Verzeichniß vom 
26. Juni d. Is., Centralblatt S. 369, A. b. XVII) ist mit Ablauf des Sommerhalbjahres 1889 
eingegangen. 
Berlin, den 18. Dezember 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
« )ie unter dieser Kategoric ausgeführten Anstalten dürfen Befähigungszengnisse nur auf Grund einer 
im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgchaltenen, wohl bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche 
das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
	        
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