Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

141 
M 15. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 23. Juni 1891. 
Inhalt. 
Geses, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außerordentliche Bedürfnisse der 
Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 189193. Vom 9. Juni 1891. — Gesetz, betreffend die Pensions= 
rechte der Erzieher und Lehrer an den Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder, sowie an ähnlichen Privat- 
anstalten. Vom 9. Juni 1891. — Gesetz, betreffend die Ortsschulbehörden. Vom 13. Juni 1891. 
  
Gesetz, 
betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnban, sowie für anßerordentliche Be- 
dürfnisse der Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 1391/93. 
Vom 9. Juni 1891. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
In der Finanzperiode 1891/93 ist eine Eisenbahn herzustellen von Marbach über 
Beilstein nach Heilbronn. 
Von dieser Eisenbahn ist zunächst die Strecke von Marbach bis Beilstein auszuführen 
und es werden hiefür bestimmit . ..819000e-! 
Mit der Ausführung ist vorzugehen, wenn von den Vetheiligten die Erstattung der 
auf 117000 ./ veranschlagten Kosten für den dauernd erforderlichen Grund und Boden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.