Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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nämlich 
1) für die Ausstattung der Personenzüge mit der Wes- 
tinghouse-Bremse, als weitere NRte 350000 = 
2) für die Fortsetzung der Einrichtung der Gasbeleuch- 
tung in den Personenwagen - 
3) für die Fortsetzung der Einrichtung der Danyf- 
heizung in den Personenwagen 2380000 = 
für die Anschaffung neuer Werkzeugmaschinen für die Werkstätten kommen 
in Verwendung...m .. 60000 4 
zusammen —.. 7200000 = 
Art. 5. 
Sofern für die in Art. 2 erwähnten Bauten Grunderwerbungen erforderlich werden, 
sind die Kaufschillinge für die Bauplätze der erforderlichen Gebände, sowie für die Grund- 
flächen der Stationsanlagen, wie bisher, von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten. 
Den Grundstocksmitteln ist ferner für die Erwerbung der Bauplätze zu Familien- 
wohnungen für Unterbedienstete der Verkehrsanstalten nach Art. 3 die Summe von 
740000 1 zu entnehmen. 
Aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung werden bestimmt: 
für die Bahn von Marbach nach Beilstein ein Beitrag zu den in Art. 1 
genannten Kosten von . .. 500000 4 
ferner zur Projektbearbeitung für die nach Ari. 3 framee Femilien- 
wohnungen 60000 + 
Zur Deckung des weiteren Aufwonds nach Art. I, 2 und 4 sind Staatsanlehen 
unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die 
ständische Schulden-Verwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung 
Unseres Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 9. Juni 1891. 
Karl. 
Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwoy. Schmid. 
 
	        
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