Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, vom 1. Oktober d. Is. ab die 
Unfallversicherung der von ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen auf 
eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 5. September 1891. 
Schmid. 
. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Zulassung der Eidgenössischen Transport-Versicherungs-Gesellschaft in Zürich zum 
Geschäftsbetrieb in Württemberg. Vom 19. September 1891. 
Auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
9. April d. Is. ist die Eidgenössische Transport-Versicherungs-Gesellschaft in Zürich zum 
Geschäftsbetrieb in Württemberg in Gemäßheit des Gesellschaftsstatuts vom 29. April 
1887, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaft und der festgesetzten 
besonderen Konzessionsvorschriften in widerruflicher Weise zugelassen worden. 
Dies wird unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß als Haupt- 
agent der Gesellschaft für Württemberg, welcher dieselbe sowohl der Staatsregierung, 
als den württembergischen Versicherten gegenüber zu vertreten hat, und mit dessen Unter- 
schrift die Policen, Zahlungsbestätigungen und andere von der Gesellschaft den württem- 
bergischen Versicherten ausgestellten Urkunden versehen sein müssen, welcher auch in allen 
zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den 
württembergischen Versicherungsnehmern Namens der ersteren vor den württembergischen 
Gerichten Recht zu nehmen und zu geben hat, der Bankier Ernst Hochberger in Stutt- 
HPart bestellt und bestätigt worden ist. 
Der jährliche Rechnungsabschluß und die Jahresbilanz, sowie statutenmäßige Be- 
kanntmachungen, welche das Interesse der Versicherten berühren, sind von der Gesellschaft 
im Staatsanzeiger für Württemberg zu veröffentlichen. 
Stuttgart, den 19. September 1891. 
  
Schmid.
	        
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